Zum zulässigen Bewegungsradius von 15 Kilometern ist anzumerken, dass diese Regelungen für NRW zur Zeit keine Anwendung finden dürften, da der Inzidenzwert in NRW aktuell unter 200 liegt und der Mobilitätsradius für Hotspot-Gebiete mit einem Wert von über 200 gilt.
Der aktuelle Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist den Innungsmitgliedern per E-Mail zugeschickt worden.
Sobald detaillierte Informationen bzgl. der Schulen für NRW vorliegen, wird die Geschäftsstelle der Innung die Innungsmitglieder per E-Mail informieren. Gleiches gilt für die definitiv geltenden Regelungen für NRW, welche nach Bekanntgabe der Rechtsverordnung den Innungsmitgliedern mitgeteilt wird.